Über Geld spricht man!

"Was kostet das?"

Das ist eine völlig berechtigte Frage, denn wie sonst können Sie sich entscheiden, ob Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen.

Die meisten Angelegenheiten werden über das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet.

Dabei spielt einerseits eine Rolle, was Sie erreichen wollen, sprich 500 € oder 50.000 € und andererseits, wie aufwändig die Bearbeitung Ihres Falles ist. Reicht ein kurzes Schreiben an die Gegenseite oder müssen wir unser Ziel in monatelangen Verhandlungen verfolgen.

Es gibt daneben auch die Möglichkeit, ein Honorar miteinander zu vereinbaren.

Wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen, dann sprechen Sie mich auf die zu erwartenden Gebühren ruhig an. Wenn Sie mir genügend Anhaltspunkte geben, was Sie erreichen wollen, dann kann ich Ihnen auch eine erste Einschätzung der Kosten geben. Ich werde Sie auch auf andere Möglichkeiten, wie Beratungshilfe oder Deckungszusage einer Rechtschutzversicherung aufmerksam machen.

 

Für eine Klärung der zu erwartenden Kosten entstehen bei mir nie Gebühren, erst wenn ein Mandat erteilt wurde und ich entweder in der Sache berate oder Sie vertrete.

Als Faustformel können Sie festhalten, dass eine sogenannte Erstberatung, bei der in einem einmaligen Gespräch soweit wie möglich beraten wird, nicht mehr als 190 € zzgl. Mehrwertsteuer anfallen. Ist es nur eine kurze Beratung, dann passe ich die Vergütung natürlich an.

Für eine Überprüfung einer bestehenden Patientenverfügung berechne ich pauschal 80 € zzgl. Mehrwertsteuer.