Nachlasspflegerin

Als gerichtlich bestellte Nachlasspflegerin kümmere ich mich um die Sicherung und Verwaltung von Nachlässen sowie um die Erbenermittlung. In dieser Funktion vertrete ich die unbekannten Erben.

Testamentsvollstreckerin

Als Testamentsvollstreckerin wickle ich Erbfälle ab. Der Erblasser bestimmt den Umfang meiner Tätigkeit, in dem er meine Aufgaben im Testament genau beschreibt. In der Regel wird ein Nachlass in Geld umgesetzt, alle Schulden bezahlt und dann der vebliebene Erlös an die Erben entsprechend ihrer Erbquote ausgezahlt.