Diese Checkliste soll Ihnen Anregung und Hilfestellung geben, damit Sie für sich entscheiden können, wie Ihre Patientenvollmacht aussehen könnte. Arbeiten Sie mit der Checkliste und streichen Sie, was für Sie nicht zutrifft oder unterstreichen Sie, was für Sie in hohem Maße gilt.  Notieren Sie sich eigene Gedanken und Erlebnisse, die für Sie wichtig sind.

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Anhand Ihrer Wünsche fertige ich eine für Sie passende Patientenverfügung, die immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden sollte. Denn, was nützt eine Patientenverfügung, wenn niemand sie durchsetzt. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer im Notfall für Sie wie handeln darf und wer im Sinne Ihrer Patientenverfügung tätig werden soll.

Damit diese Patientenverfügung bekannt ist, kann das Bestehen einer Verfügung beim Zentralen Vorsorgeregister erfasst werden. Das Zentrale Vorsorgeregister wird von der Bundesnotarkammer unterhalten. Ich bin dort als Rechtsanwältin registriert und kann für Sie die Vormerkung durchführen.